NWB Nr. 23 vom Seite 1708

Musterverträge und Schreibvorlagen

In [i]Über 400 Musterverträge und SchreibvorlagenIhrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ eine Vielzahl von praxisnahen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Checklisten und Übersichten (s. NWB 15/2017 S. 1060) sind wichtige Bausteine. Einige interessante Musterverträge und eine Schreibvorlage möchten wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen.

Wo finde ich die Musterverträge und Schreibvorlagen in der NWB Datenbank?

Zu einer Übersicht aller NWB Arbeitshilfen kommen Sie durch einen Klick auf das Arbeitshilfe-Icon auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank. Über den Link „Alle Musterverträge und Schreibvorlagen“ gelangen Sie zu einer Gesamtübersicht.

Betriebsaufspaltung (Grundsatzvereinbarung und Nutzungsüberlassungsvertrag)

Für die Begründung einer Betriebsaufspaltung ist in aller Regel zunächst eine Grundsatzvereinbarung zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen zu treffen. Ein Teil dieser Grundsatzvereinbarung ist sodann die Verpflichtung der Parteien, das eigentliche Kernstück einer Betriebsaufspaltung abzuschließen, den Nutzungsüberlassungsvertrag.

[i]Mustervertrag NWB UAAAE-39766 Mittels des Vertragsmusters NWB UAAAE-39766 werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen und damit das Tatbestandsmerkmal der sachlichen Verflechtung dargestellt.

Tipp:

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

Mietvertrag Gewerbeimmobilie – Erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung

Das [i]Mustervertrag NWB BAAAE-88044 Muster NWB BAAAE-88044 eines Gewerberaummietvertrags hat die Vermietung solcher Räume zum Gegenstand, in denen eine geschäftliche oder freiberufliche S. 1709Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, ausgeübt werden soll (Geschäftsraummiete). Der Gesetzgeber betrachtet sie als Räume, „die keine Wohnräume sind“ (vgl. § 578 Abs. 2 Satz 1 BGB), und regelt ihre rechtliche Ausgestaltung nur bruchstückhaft als Anhang zum Wohnungsmietrecht.

Die [i]Heß, NWB 8/2015 S. 528Einordnung eines Mietvertrags als Gewerberaummietvertrag und damit die Abgrenzung zum Wohnraummietrecht erfolgt maßgeblich über den vereinbarten Miet- und Vertragszweck. Die Parteien müssen daher deutlich machen, dass die Vermietung der Räume oder des Grundstückes dem Betrieb z. B. einer Steuerberaterkanzlei, einer Autowerkstatt oder eines Elektronikfachgeschäfts dient.

Der Mustervertrag enthält u. a. auch Spezialregelungen mit Blick auf die Erreichung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung.

Arbeitsvertrag – Grundmuster

Der Arbeitsvertrag (gelegentlich auch „Anstellungsvertrag“) ist ein auf Gegenseitigkeit beruhender schuldrechtlicher Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis begründet wird und der die Rechtsgrundlage für den Austausch von Arbeit gegen Entgelt darstellt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur persönlichen Leistung von fremdbestimmter, abhängiger oder unselbständiger Arbeit unter Leitung und Weisung des Arbeitgebers; im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines Entgelts.

Das [i]Mustervertrag NWB WAAAB-05383 Muster NWB WAAAB-05383 berücksichtigt u. a. die aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht.

Zum Hintergrund: Krankheitsbedingt nicht genommene Urlaubsansprüche verfallen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH nicht mit Ende des Kalenderjahres sondern können noch darüber hinaus bestehen bleiben. Die gilt aber nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche nach den BUrlG. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass vertraglich zwischen den gesetzlichen und den vertraglich darüberhinausgehenden Urlaubsansprüchen unterschieden wird.

Hinweis:

Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen lesen Sie im infoCenter-Beitrag „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353.

Beweisantrag

Der [i]infoCenter NWB GAAAB-04830 Beweisantrag ist ein Antrag an das Gericht einen bestimmten Beweis zu erheben. Grundsätzlich erfolgt die Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung (§ 81 Abs. 1 FGO). Neben dem Amtsermittlungsgrundsatz in § 88 FGO sind im Hinblick auf das Verfahren bei der Beweisaufnahme insbesondere die §§ 83 bis 89 FGO, sowie die Regelungen der ZPO zu beachten.

Eine [i]Schreibvorlage NWB BAAAB-05296 Schreibvorlage für einen Beweisantrag finden Sie unter der NWB DokID NWB BAAAB-05296.

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Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 1708 - 1709
NWB CAAAG-46333