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FG München Urteil v. - 10 K 2391/16 EFG 2017 S. 997 Nr. 12

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 15, AO § 157 Abs. 2, AO § 175, AO § 351 Abs. 1

Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten, Wahlrechtsausübung bei Anfechtung eines gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Bescheids i. R. d. § 351 Abs. 1 AO

Leitsatz

1. Eine Interessenlage, die in teleologischer Reduktion der §§ 16, 34 EStG ein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten (§ 24 Nr. 2 i. V. m. § 15 EStG) rechtfertigt, kann auch bei einer vom Erwerber zugunsten des Veräußerers abgeschlossenen Rentenversicherung gegeben sein.

2. Ein steuerliches Wahlrecht kann bis zur Bestandskraft eines nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids erstmalig oder geändert ausgeübt werden. Voraussetzung ist u. a., dass sich die bei Wahlrechtsausübung ergebende Änderung der Steuerfestsetzung i. R. d. § 351 Abs. 1 AO hält.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 997 Nr. 12
GStB 2017 S. 432 Nr. 12
OAAAG-45986

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FG München, Urteil v. 16.03.2017 - 10 K 2391/16

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