Berufsstatistik | Mitglieder zum (BRAK)
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre kleine Mitgliederstatistik zum vorgelegt. Erstmals enthält sie auch Zahlen zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Die Rechtsanwaltskammern hatten zum insgesamt 165.551 Mitglieder und damit nur einen geringen Zuwachs von 0,42 % zum Vorjahr. 15 Kammern verzeichneten einen Mitgliederzuwachs, 12 Kammern einen Rückgang der Mitgliederzahlen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte zum sind nunmehr die Zulassungsarten Rechtsanwalt (Einzelzulassung), Syndikusrechtsanwalt (Einzelzulassung), sowie Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (Doppelzulassung) zu unterscheiden.
Zum waren 154.711 Rechtsanwälte, 957 Syndikusrechtsanwälte und 8.738 Syndikus- und Rechtsanwälte (Doppelzulassung) bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen.
Die kleine Mitgliederstatistik ist auf der Homepage der BRAK veröffentlicht.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)
Fundstelle(n):
NWB HAAAG-45932