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LSG Bayern Beschluss v. - L 5 KR 141/17 ER

Gesetze: SGG § 199 Abs. 2; SGB V § 13 Abs. 3a; SGG § 193

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V kann sowohl zu einem Sachleistungsanspruch als auch zu einem Kostenerstattungsanspruch führen, weil andernfalls Bemittelte, die sich die Leistung leisten können, besser stehen als nicht Bemittelte.

2. Das Aussetzungsverfahren gemäß § 199 Abs. 2 SGG ist ein eigenständiges Verfahren, welches der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugänglich ist und daher einer eigenen Kostenentscheidung bedarf.

Fundstelle(n):
XAAAG-45594

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 10.03.2017 - L 5 KR 141/17 ER

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