Online-Nachricht - Freitag, 19.05.2017

Gesetzgebung | Förderung von Mieterstrom (Bundestag)

Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (BT-Drucks. 18/12355) in erster Lesung beraten.

Der Entwurf sieht eine Förderung für Mieterstrom aus Solaranlagen auf Hausdächern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Damit könnten Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligt werden, schreibt die Regierung. Zudem werde der Zubau von Fotovoltaik-Dachanlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben.

Gefördert werden soll eine installierte Leistung von 500 Megawatt pro Jahr. Sie soll auf Wohngebäude begrenzt werden - 40 Prozent der Gebäudefläche müssen der Vorlage nach Wohnfläche sein. Der Vermieter soll je nach Anlagengröße einen Zuschlag zwischen 3,81 Cent pro Kilowattstunde und 2,21 Cent pro Kilowattstunde erhalten - zusätzlich zu dem Erlös, den er beim Stromverkauf an den Mieter erzielt.

Der Zuschlag werde über die EEG-Umlage finanziert. Für den restlichen Strom, der nicht von den Mietern abgenommen wird und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, soll der Anlagenbetreiber nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten.

Aktualisierung vom :

Der Gesetzentwurf ist am Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-45430