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StuB Nr. 10 vom Seite 392

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

Inkrafttreten der Änderungen vom 2.2.2017

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht (§ 161 AktG). In der letzten regelmäßigen Überprüfung des DCGK hat die Regierungskommission Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen, sprachliche Verbesserungen und inhaltliche Präzisierungen vorgenommen. In der abschließenden Beratung der Kodex-Änderung am haben die Änderungsschwerpunkte auf der Stärkung der Transparenz für eine fundierte Beurteilung der Unternehmensgovernance zum einen und der Aufnahme von internationaler Best Practice zum anderen gelegen. Darüber hinaus hat die Regierungskommission die Präambel des Kodex erweitert. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am ist der geänderte DCGK in Kraft getreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) NWB XAAAD-24549

Kernfragen
  • Welche Fortentwicklung des Kodex hat ...

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Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

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