Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 6/2017 S. 157

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am in Kraft getreten. Das Gesetz ergänzt die bestehenden Regelungen zur Lageberichterstattung für bestimmte große Unternehmen und Konzerne um §§ 289b bis 289e HGB i. d. F. des CSR-RUG sowie §§ 315b und 315c HGB i. d. F. des CSR-RUG um die Einführung der sog. nichtfinanziellen Berichterstattung. Darüber hinaus wird die Erklärung zur Unternehmensführung für große börsennotierte Aktiengesellschaften um eine Berichterstattung zum Diversitätskonzept erweitert (§§ 289f und 315d HGB i. d. F. des CSR-RUG). Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen