Online-Nachricht - Montag, 15.05.2017

Einkommensteuer | Neue Version der Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung (BMF)

Das BMF hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert. Arbeitshilfe und Anleitung haben den Stand vom Mai 2017.

Hintergrund: Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a EStG) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. , BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe als xls-Datei zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.

Redaktionelle Hinweise des BMF:

Die Arbeitshilfe und die Anleitung mit Stand vom Mai 2017 ersetzt die bisherige Arbeitshilfe und Anleitung mit Stand vom Februar 2017. Bitte die bisherige Arbeitshilfe und Anleitung nicht weiter verwenden. Das Bundesministerium der Finanzen bedankt sich für die konstruktiven Hinweise vieler Leser dieser Internetseite, wodurch die Arbeitshilfe weiterentwickelt werden konnte.

Die Arbeitshilfe sowie die Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises finden Sie unter folgender Internetadresse: www.bundesfinanzministerium.de/Kaufpreisaufteilung.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-44934