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BFH 22.02.2017 III R 9/16, BBK 10/2017 S. 449

Steuerrecht | Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen

Ein Selbständiger kann die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers geltend machen, wenn ihm in seinen betrieblichen Räumen für seine konkrete Verwaltungsarbeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies kann aufgrund der Beschaffenheit der betrieblichen Räume oder aber aufgrund der Rahmenbedingungen der Nutzung der betrieblichen Räume (z. B. Umfang der Nutzungsmöglichkeit) der Fall sein. Die Kosten sind dann bis zu 1.250 € jährlich abziehbar.

[i]Häusliche Verwaltungsarbeit war vertraulichDer BFH bejahte im Streitfall die Abziehbarkeit der Kosten. Der Kläger war ein Logopäde und erledigte im häuslichen Arbeitszimmer u. a. die Buchführung und Lohnabrechnung. Dies war ihm in seiner logopädischen Praxis, die er in angemieteten Räumen betrieb, nicht möglich, weil sich dort nur Behandlungsräume befanden, in denen sich seine Arbeitnehmer perm...

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