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Betrieb eines Dialysezentrums ist gewerbesteuerpflichtig
Ein Dialysezentrum, in welchem die Dialysepatienten ambulant behandelt werden, ist weder als Krankenhaus noch als Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen noch als eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen gewerbesteuerbefreit. Dies hat der BFH mit Urteil - I R 74/14 vom entschieden.
I. Sachverhalt
Im Streitfall betrieb eine GmbH zwei Dialysezentren; sie beschäftigte Krankenfachkräfte und -pfleger, die die Patienten während der Dialyse betreuten. Streitig war im Anschluss an eine Betriebsprüfung, ob der Betrieb des Dialysezentrums gewerbesteuerpflichtig war oder nicht.
II. Entscheidung des BFH
Der BFH führte dazu aus, dass der Begriff des Krankenhauses gewerbesteuerrechtlich nicht definiert ist. § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG a. F. knüpft jedoch über den Verweis auf § 67 AO an das Sozialrecht an, so dass insbesondere die in § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz — KHG) und in § 107 Abs. 1 SGB V enthaltenen Definitionen erläuternd heranzuziehen sind. Nach der dortigen Definition sind Krankenhäuser i. S. des § 2 Nr. 1 KHG demnach Einrichtungen, in denen durch ä...