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FG Rheinland-Pfalz 21.03.2017 5 K 1594/14, NWB 19/2017 S. 1419

Lohnsteuer | Schadenersatz des Arbeitgebers wegen Diskriminierung ist kein Arbeitslohn

Das entschieden, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, auch dann steuerfrei – also kein Arbeitslohn – ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Verfahren zur Zahlung bereit erklärt hat.

Anmerkung:

Die Klägerin ist Einzelhandelskauffrau. Gegen die ordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses „aus personenbedingten Gründen“ erhob sie eine Kündigungsschutzklage, mit der sie auch eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung begehrte. Wenige Wochen vor der Kündigung hatte das Amt für soziale Angelegenheiten Landau eine Körperbehinderung von 30 % festgeste...

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