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PC-gestütztes Kassensystem grundsätzlich manipulationsanfällig
Das FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein PC-gestütztes Kassensystem ausnahmsweise als nicht manipulierbar angesehen werden kann. Im Streitfall betrieb der Kläger zwei Friseursalons. Seine Bareinnahmen erfasste er über eine PC-gestützte Kassensoftware, die auch über andere Funktionen wie Kundenkartei oder Terminverwaltung verfügte. Die Richter sehen das auf Microsoft Access basierende System als manipulationsanfällig an. Dabei komme es nicht darauf an, durch wen oder mit welchem Aufwand Manipulationen möglich seien. Bei Nutzung programmierbarer elektronischer Kassensysteme stelle das Fehlen von Programmierprotokollen jedenfalls bei bargeldintensiven Betrieben einen gewichtigen formellen Mangel dar.