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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1522/16 EFG 2017 S. 861 Nr. 10

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 52, AO § 65, AO § 14, AO § 64

Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und ideellen Tätigkeitsbereich bei dem Verkauf von Ökopunkten aus einer Renaturierungsmaßnahme – Verkauf von Rindern zur Begrenzung der Herdengröße im Rahmen einer naturnahen Weidewirtschaft als Zweckbetrieb

Leitsatz

  1. Ist eine naturnahe Weidewirtschaft durch eine Rinderherde im Rahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung einer renaturierten Flusslandschaft zur Zweckerfüllung notwendig und erforderlich, ist der Verkauf von Rindern zur Begrenzung der Herdengröße im Rahmen einer artgerechten Haltung als steuerbegünstigter Zweckbetrieb (§ 65 AO) anzusehen.

  2. Die Verwertung von durch eine Renaturierungsmaßnahme erhaltener Ökopunkte durch eine gemeinnützige Körperschaft ist als zwangsläufige und unmittelbare Folge der gemeinnützigen Tätigkeit dem ideellen Tätigkeitsbereich der Körperschaft zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 2585 Nr. 48
EFG 2017 S. 861 Nr. 10
BAAAG-43857

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.10.2016 - 4 K 1522/16

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