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BFH 13.12.2016 X R 18/12, BBK 9/2017 S. 399

Steuerrecht | Vermietung des häuslichen Büros an Auftraggeber

Ein Gewerbetreibender, der sein häusliches Büro an seinen Auftraggeber vermietet, erzielt insoweit gewerbliche Einnahmen und keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dies hat zur Folge, dass für die Abziehbarkeit der auf die Bürofläche entfallenden Kosten die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer gilt.

[i]Zuordnung zu gewerblichen EinkünftenDie Klägerin betrieb ein Schreibbüro im eigenen Einfamilienhaus. Sie schrieb ausschließlich für einen Chefarzt und vermietete ihr häusliches Büro an den Chefarzt, der es ihr zur Nutzung zurücküberließ. Ihr häusliches Büro war zu einer Seite zur Treppe und zum Flur hin offen. Die [i]Klägerin vermietete an einzigen Auftraggeberauf das Büro entfallenden Kosten waren höher als die Mieteinnahmen, so dass sich ein Verlust ergab. Den erklärten Verlust aus Vermietung und Verpachtung erkannte das Finanzamt ni...

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