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BFH 07.12.2016 XI R 5/15, NWB 17/2017 S. 1269

Umsatzsteuer | Leistungen der Eingliederungshilfe und des „Individuellen Services für behinderte Menschen“ durch eine Pflegekraft

Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen eines „Individuellen Services für behinderte Menschen“, die eine Pflegekraft auf der Grundlage von § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, sind nach dem umsatzsteuerfrei, wenn die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelung von einem Träger der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit getragen werden.

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