Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom Seite 1

Häusliches Arbeitszimmer

Julia Leicher |
Produktverantwortliche |
heilberufe-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der BFH hat in einem bemerkenswerten Fall zum häuslichen Arbeitszimmer entschieden, dass nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in den Praxisräumen eines selbständig Tätigen einen "anderen Arbeitsplatz" i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG darstellt (). Ein auf 1.250 € begrenzter Betriebsausgabenabzug kann dementsprechend u. U. möglich sein.

Im Streitfall ergab sich aus den tatsächlichen Gegebenheiten (die Nutzung der Räume durch die Angestellten, die Tätigkeit des Klägers außerhalb der Praxis, die Größe, die Ausstattung, die konkrete Nutzung der Praxisräume durch die vier Angestellten, die Vertraulichkeit der für die Bürotätigkeit erforderlichen Unterlagen und den Umfang der Büro- und Verwaltungstätigkeiten) dass die Praxisräume nicht im erforderlichen Umfang und in der notwendigen Art und Weise genutzt werden konnten. Das häusliche Arbeitszimmer war also nicht entbehrlich.

Übrigens: Zur Entscheidung der Vorinstanz hat Heilberufe-Beratung direkt digital bereits in der berichtet.

Welche Konsequenzen sich aus diesem Urteil für die Praxis ergeben, erläutert Lukas Hendricks dieser Ausgabe.

Eine interessante Lektüre wünscht

Ihre

Julia Leicher

Fundstelle(n):
Heilberufe-Beratung direkt digital 5 / 2017 Seite 1
NWB MAAAG-42637