USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 1

Aktuelle Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofs

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrechnungshof hat weitere Prüfungsergebnisse veröffentlicht (siehe Pressemitteilung vom 25.4.2017). So stellte er fest, dass mehrere Fahrzeughändler aus dem EU-Ausland und dem Inland gemeinsam das Binnenmarkt-Kontrollverfahren systematisch umgingen. Sie täuschten grenzüberschreitende Verkäufe von neuen Fahrzeugen an private Abnehmer vor. Tatsächlich gelangten die Fahrzeuge aber zum Weiterverkauf an die inländischen Händler. Dadurch konnten die Finanzämter nur eingeschränkt oder gar nicht kontrollieren, ob der Fahrzeugerwerb korrekt versteuert wurde. Hierdurch entstand ein großes Steuerausfallrisiko. Allein in einem Betrugsfall lag der Steuerschaden bei mehr als 3 Mio. €. Der Bundesrechnungshof hat das BMF aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern endlich dafür zu sorgen, dass die Finanz­ämter die Einhaltung der steuerlichen Pflichten beim Erwerb von EU-Neufahrzeugen kontrollieren und konsequent durchsetzen.

Auftragsforschung wird bereits seit Jahren unterschiedlich besteuert. Während privatrechtliche Forschungseinrichtungen ihre Forschungsumsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % versteuern können, gilt für öffentlich-rechtliche Einrichtungen der allgemeine Steuersatz von 19 %. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt auf die sich dadurch er­ge­benden Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen und eine einheitliche Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz empfohlen.

Amazon startet einen kostenpflichtigen Umsatzsteuer-Service. Er soll Händlern schnell und einfach bei den jeweils anfallenden Umsatzsteuererklärungen helfen. Zurzeit befände sich dieser Service aber im Test und sei nur auf Einladung verfügbar, heißt es bei Onlinehändler News.de.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 8 / 2017 Seite 1
NWB TAAAG-42626