Online-Nachricht - Dienstag, 11.04.2017

Steuerabkommen | Besteuerung von nach dem geleisteten Zinszahlungen (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung der mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem geleistet werden, Stellung genommen.

Hintergrund: Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem geleistet werden.

Das jeweilige Abkommen bleibt jedoch in Anlehnung an die Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen noch insoweit anwendbar, als die Verpflichtungen in Bezug auf Zinszahlungen, die bis zum erfolgen, zu erfüllen sind.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Auf dieser Grundlage findet die Zinsinformationsverordnung gemäß § 17 Absatz 3 ZIV im Hinblick auf die genannten Abkommen nicht mehr für Zinszahlungen Anwendung, die nach dem zufließen.

  • Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung auch für nach dem zufließende Zinszahlungen anwendbar.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-42449