Online-Nachricht - Dienstag, 11.04.2017

Verfahrensrecht | Informationsaustausch nach dem CRS sowie dem FKAustG (BMF)

Das BMF hat die amtliche Datensatzbeschreibung zum automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG veröffentlicht ( :036).

Hintergrund: Deutschland sowie 87 andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.

Mit dem Schreiben veröffentlicht das BMF den amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 AO und § 5 Absatz 1 Satz 2 FKAustG.

Hinweis:

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem allgemeinen Meldestandard können Sie auf der Internetseite des BZSt im dort abgelegten Kommunikationshandbuch CRS abrufen. Dort sind auch allgemeine Informationen zu dem Verfahren hinterlegt.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAG-42448