Online-Nachricht - Montag, 10.04.2017

Europa | Wegfall der Roaming-Gebühren führt nicht zu höheren Inlandspreisen

Die Europäische Kommission stellt klar, dass nirgendwo in der EU die neuen Roaming-Regeln missbraucht und die Preise im Inland erhöht werden. Denn gleichzeitig mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren im Juni senkt die EU die maximalen Großhandelspreise, die die Betreiber sich gegenseitig für das Daten-Roaming in Rechnung stellen.

Hintergrund: Am entfallen alle Gebühren für Surfen, Telefonieren und SMS auf Reisen in andere Länder der EU (lesen Sie hierzu unsere Nachricht vom 06.04.2017). Das heißt, die Kunden können EU-weit mobil telefonieren, SMS senden und surfen wie bei sich zu Hause – ohne zusätzliche Kosten.

Hierzu stellt die Europäische Kommission klar:

  • EU-Vorschriften und spezielle Schutzmaßnahmen stellen sicher, dass nirgendwo in der EU die neuen Roaming-Regeln missbraucht und die Preise im Inland erhöht werden.

  • Denn gleichzeitig mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren im Juni senkt die EU die maximalen Großhandelspreise, die die Betreiber sich gegenseitig für das Daten-Roaming in Rechnung stellen, und zwar im Juni um 85 %, danach werden sie weiter stetig zurückgehen. Das hilft vor allem kleineren Anbietern ähnlich günstige Großhandelsangebote zu bekommen, wie die großen internationalen Telekommunikationsgruppen bereits für sich verhandelt haben. Damit sinken die Kosten für alle, die ihren Kunden Roaming-Dienste anbieten. Die Regelung stellt sicher, dass die Betreiber ihre bisherigen Preise beibehalten können.

  • Zudem ist es für die Betreiber mit den neuen „Fair use“-Regeln möglich, die mobile Daten-Nutzung im Ausland zu limitieren, wenn beispielsweise die Preise für eine Inlands-Flatrate weit unter den Preisen liegen, die der Betreiber an Großkundenentgelten an die Betreiber im Ausland zahlen muss. Das wird jedoch in Deutschland kaum zur Anwendung kommen, da die Preise für mobile Daten in Deutschland vergleichsweise relativ hoch sind.

  • Sollten dennoch ein Anbieter in spezifischen Ausnahmefällen Probleme haben, seine Inlandstarife unter den neuen Regeln aufrechtzuerhalten, hat er die Möglichkeit, bei seiner zuständigen Regulierungsbehörde um eine Ausnahme zu bitten. Dass diese Ausnahmeregelung bei einem deutschen Anbieter zur Anwendung kommt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich.

  • Entgegen anderslautenden Medienberichten können die Preiserhöhungen von einigen Mobilfunkanbietern im vergangenen Jahr nicht im Zusammenhang mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU stehen. Seit 2007 haben die EU-Regelungen dazu geführt, dass die Roaming-Kosten für Verbraucher um 90 % gefallen sind. Auch die Inlandspreise sind in diesem Zeitraum spürbar gesunken.

  • Kunden, die dennoch mit Preiserhöhungen konfrontiert werden oder Missbrauch vermuten, werden gebeten, dies der nationalen Regulierungsbehörde mitzuteilen. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Die Kunden können in jedem Fall ohne jegliche Gebühr von ihrem Vertrag zurücktreten.

Quelle: Europäische Kommission, Klarstellung vom 07.04.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB GAAAG-42250