Online-Nachricht - Donnerstag, 06.04.2017

Wirtschaftsprüfung | Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG (WPK)

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat am den Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt. Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Es wird klargestellt, dass die Prüfungen bestimmter Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1a) Satz 2 KWG, sofern sie nicht unmittelbar nach § 316 HGB prüfungspflichtig sind, nicht zur Grundgesamtheit einer Qualitätskontrolle gehören.

Die Aufnahme dieser Prüfungen in den Katalog von § 1 Absatz 1a) Satz 2 KWG hat keinen EU-rechtlichen Hintergrund, sondern stellt eine deutsche Besonderheit dar. Dabei handelt es sich um Prüfungen von Finanzdienstleistungsinstituten mit folgenden Geschäftsarten:

  • Nr. 5 - Drittstaateneinlagenvermittlung

  • Nr. 7 - Sortengeschäft

  • Nr. 9 - Factoring

  • Nr. 10 - Finanzierungsleasing

  • Nr. 11 - Anlagenverwaltung.

Quelle und weitere Infos: WPK online (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-42110