Online-Nachricht - Dienstag, 04.04.2017

Gesetzgebung | Reform des Mutterschutzes (Bundestag)

Der Bundestag hat am der Ausweitung des Mutterschutzes auf Schülerinnen und Studentinnen (BT-Drucks. 18/8963) in 2./3. Lesung zugestimmt. Der Abstimmung lag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drucks. 18/11782) zugrunde.

Die wesentlichen Regelungen:

  • Ziel des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Mutterschutzrechts ist eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Schülerinnen und Studentinnen. Danach können sie zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden.

  • Zudem soll für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden.

  • Neu in das Mutterschutzgesetz aufgenommen werden soll ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

  • Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Künftig sollen keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen schwangerer Frauen möglich sein.

  • Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen.

  • Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit soll erweitert werden. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden.

Hinweis:

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Weitere Informationen hierzu hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-41809