Online-Nachricht - Donnerstag, 23.03.2017

Steuerverwaltung | Anwendung von BMF-Schreiben - sog. Positivlisten (BMF)

Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum ergangen sind, veröffentlicht ().

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1, gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben.

  • Für vor dem verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind.

Hinweis:

Die Listen sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-41055