Online-Nachricht - Donnerstag, 23.03.2017

Sozialrecht | Renten steigen zum 1. Juli (BMAS)

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent).

Hierzu führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. weiter aus:

Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der dort höheren Lohnentwicklung. Damit verbessert sich die Ausgangslage für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Nach dem Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes wird ab dem die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den Rentenwert in den alten Ländern in sieben Schritten angeglichen, bis ab ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gelten wird.

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Ländern und 3,74 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Hinweis:

Weitere Infos hierzu hat das BMAS auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMAS online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAG-41039