Arbeitshilfe Juni 2018

Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs wegen des Bestehens einer Rentenanwartschaft beim Versorgungswerk der Apotheker ist als Sonderausgabe abziehbar

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Ist eine vom Kläger nach § 6 VersAusglG im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seine geschiedene Ehefrau gezahlte Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs wegen des Bestehens einer Rentenanwartschaft beim Versorgungswerk der Apotheker als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG abziehbar, weil sie nicht zu den --vom Kläger ursprünglich-- beantragten vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG gehört?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAG-40926