Arbeitshilfe Juli 2020

Zu den Voraussetzungen der Behandlung einer GmbH-Beteiligung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

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Ist die Beteiligung des Kommanditisten als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die der einzige Zulieferbetrieb der KG war, notwendiges Sonderbetriebsvermögen, auch wenn die GmbH daneben Geschäftsbeziehungen zu weiteren Unternehmen unterhalten hat, die mehr als 1/3 ihres Gesamtumsatzes ausmachten, und sind daher die durch die Insolvenz der GmbH veranlassten Aufwendungen des Kommanditisten aus Bürgschaftsinanspruchnahmen und Forderungsverlusten als Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAG-40857