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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02-04 | AO-Anwendungserlass: BMF kommentiert Neuerungen durch Steuermodernisierungsgesetz

Das BMF hat die Neuerungen durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens” kommentiert und den AOAE aktualisiert. Auf drei Aspekte gehen wir ein: die Erweiterung der steuerlichen Korrekturvorschriften durch den neuen § 173a AO, die Neuerungen bei verbindlichen Auskünften nach § 89 AO und die Konsequenzen, wenn es bei der Übermittlung von Vollmachten zu Pflichtverletzungen kommt.

Track 02 | Erweiterung der steuerlichen Korrekturvorschriften

Das Bundesfinanzministerium hat die Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens kommentiert und den AEAO aktualisiert. Auf drei Aspekte gehen wir jetzt ein: auf die Erweiterung der steuerlichen Korrekturvorschriften durch den neuen § 173a AO, auf die Neuerungen bei verbindlichen Auskünften und auf die Konsequenzen, wenn es bei der Übermittlung von Vollmachten zu Pflichtverletzungen kommt.

Sehen wir uns als Erstes den neuen § 173a AO etwas genauer an. Durch das Steuermodernisierungsgesetz wurde die AO um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide ergänzt. § 173a AO hat folgenden Wortlaut:

„Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unt...

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