Online-Nachricht - Dienstag, 21.03.2017

Einkommensteuer | Kapitalmaßnahme der Hewlett-Packard Co. im November 2015 (BMF)

Das BMF hat zum Kapitalertragsteuerabzug auf die Ausgabe von Aktien der Hewlett-Packard Enterprise Company Stellung genommen ( :002).

Hintergrund: Mit Wirkung zum änderte die Hewlett-Packard Company (HPC) ihren Namen in Hewlett-Packard Inc. (HPI).

Anschließend hat die HPI mit Wirkung zum ihr Unternehmenskundengeschäft im Wege eines „Spin-offs“ auf die bereits im Februar 2015 gegründete Tochtergesellschaft „Hewlett-Packard Enterprise Company“ (HPE) übertragen.

Die Aktionäre der HPC erhielten für eine alte Aktie der HPC (ISIN: US4282361033, WKN: 851301) eine Aktie der umbenannten HPI (ISIN: US40434L1052, WKN: A142VP) und zusätzlich eine Aktie der HPE (ISIN: US42824C1099, WKN: A140KD).

Für die Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme gilt Folgendes:

  • Die Zuteilung der HPE-Aktien ist als steuerpflichtige Sachausschüttung i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 EStG zu qualifizieren (Rz. 113 des BStBl I S. 85).

  • Sofern das depotführende Institut einen Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen hat, besteht kein Korrekturbedarf. Wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten oder diese wieder erstattet, sind im Rahmen einer Delta-Korrektur nach § 43a Absatz 3 Satz 7 EStG die Kapitalertragsteuer nachträglich zu erheben und erforderlichenfalls die Anschaffungskosten der HPI-Aktien sowie der HPE-Aktien zu korrigieren.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAG-40678