Online-Nachricht - Dienstag, 21.03.2017

Gesetzgebung | Verfahren kann Kfz-Steuersatz verändern (hib)

Automobilhersteller befürchten durch die Einführung eines neuen Messverfahrens für den Kohlendioxid-Ausstoß bei Kraftwagen Erhöhungen der Kraftfahrzeugsteuer. Dies geht aus einer Anhörung zu dem von der Bundesregierung geplanten Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drucks. 18/11234), die am im Bundestag stattgefunden hat, hervor.

Die von der Bundesregierung geplante Umstellung des Messverfahrens führe zu einer Erhöhung des Kohlendioxid-Ausstoßes, ohne dass die Fahrzeuge technisch oder in ihrer Effizienz verändert würden, erklärte der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag.

Nah der geplanten Neuregelung sollen die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen ab dem nach einem anderen Verfahren ermittelt werden. Der Stichtag soll auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten, heißt es in dem Entwurf.

Die internationalen Kraftfahrzeughersteller protestierten: Erste Untersuchungen hätten gezeigt, dass mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Emissionen um 20 Prozent zu rechnen sei. Damit werde es auch zu einer Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer kommen.

Die Umstellung der Kfz-Steuer dürfe jedoch nicht zu einer Schlechterstellung neuer und technisch identischer Fahrzeuge führen. Auch habe die Koalition Steuererhöhungen in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen. Das jetzige Vorhaben sei eine "Steuererhöhung durch die Hintertür".

Hinweis:

Weitere Meinungen zum Thema können Sie der hib - Meldung Nr. 172 vom 20.03.2017 entnehmen.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-40667