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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 764/16

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 2 Satz 1

Aufteilung vorab entstandener Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil bei verbilligter Vermietung

Leitsatz

1. Die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen verbilligter Vermietung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil gilt auch für die vorab entstandenen Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen).

2. Die umgehende Renovierung und verbilligte Vermietung einer geerbten Eigentumswohnung an den Sohn spricht - zumindest dem ersten Anschein nach - dafür, dass insoweit keine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (wird im einzelnen ausgeführt).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAG-40490

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.01.2017 - 4 K 764/16

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