Online-Nachricht - Donnerstag, 16.03.2017

Einkommensteuer | Versteuerung eines Zinsanteils bei teilentgeltlichen Geschäften (FG)

Auch bei teilentgeltlichen Grundstücksübertragungen ist in Bezug auf das gestundete Entgelt ein zu versteuernder Zinsvorteil anzusetzen (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Die Kläger waren Eigentümer eines mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstückes. Dieses Grundstück veräußerten sie an ihren Sohn, als Gegenleistung wurde eine monatliche Rente für die Dauer von 31 Jahren vereinbart (insgesamt 372.000 €). Der Verkehrswert des Grundstücks betrug zum Wertermittlungsstichtag 393.000 €.

Für das Jahr 2013 erklärten die Kläger die erhaltenen Raten nicht in ihrer Einkommensteuererklärung. Das FA setzte gleichwohl einen in den Kaufpreisraten enthaltenen steuerbaren Zinsanteil an.

Hierzu führte das FG Düsseldorf weiter aus:

  • Das FA hat im Streitfall die gezahlten Raten zu Recht in einen Tilgungs- und einen zu besteuernden Zinsanteil zerlegt. Die über mehrere Jahre in Teilbeträgen zu entrichtende Rente enthält einen Zinsanteil. Die Stundung hat darlehensähnlichen Charakter.

  • Entgegen der Auffassung der Kläger entfällt ein Zinsvorteil nicht wegen eines erbrechtlichen Hintergrunds. Im Streitfall geht es nicht um eine noch nicht entstandene Forderung auf erbrechtlicher Grundlage, sondern um eine bereits entstandene Kaufpreisforderung.

  • Auch die im Streitfall vorliegende teilentgeltliche Grundstücksübertragung steht der Beurteilung nicht entgegen, dass in Bezug auf das gestundete (Teil-) Entgelt ein zu versteuernder Zinsvorteil anzusetzen ist.

Hinweise:

Das FG hat die Revision zugelassen, da eine Entscheidung des BFH, ob die Grundsätze zur Versteuerung eines Zinsanteils bei gestundeten Forderungen auch im Anwendungsbereich teilentgeltlicher Geschäfte gelten, zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist.

Der Volltext des Urteils ist auf der Homepage des FG Düsseldorf verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: (Sc)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-40282