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Bayerisches Landesamt für Steuern 20.01.2017 , StuB 6/2017 S. 244

Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

Als Alternative zum Papierauszug gewinnt der elektronische Kontoauszug immer stärker an Bedeutung. Kontoauszüge werden zunehmend in digitaler Form von den Banken an ihre Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z. B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z. B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu stellen sind, werden diese grundsätzlich steuerlich anerkannt. Dazu hat der Stpfl. im Rahmen seines internen Kontrollsystems den elektronischen Kontoauszug bei Eingang

  • auf seine Richtigkeit (Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts) zu überprüfen und

  • diese Prüfung zu dokumentieren und zu protokollieren.

In elektronisc...

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