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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 271

Zinseszinsen als Investitionszinsen i. S. des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG

Claudia Schmudlach

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-39886 Nach der jüngsten BFH-Rechtsprechung (Urteil vom - III R 26/15, BStBl 2016 II S. 837) stellen auch Zinsen, die für ein Darlehen gezahlt werden, welches zur Tilgung stehengelassener Zinsen eines Investitionsdarlehens aufgenommen wurden, Investitionszinsen i. S. des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG dar. Der BFH hat damit erstmals geurteilt, wie weit sich der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG erstreckt. Ein hinreichend enger und deutlich erkennbarer Zusammenhang mit der Anschaffung eines von § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG begünstigten Wirtschaftsguts reicht demnach für die Anwendung der Privilegierung als Investitionszinsen aus.

Ausführlicher Beitrag s. .

Investitionszinsen

[i]Privilegierung von InvestitionszinsenZweck des § 4 Abs. 4a EStG ist es, die Abzugsfähigkeit von betrieblich veranlassten Schuldzinsen zu beschränken, die u. a. auch dadurch entstehen, dass der Unternehmer eine Überentnahme tätigt, also mehr Geld aus seinem Betrieb entnimmt, als dieser erwirtschaftet. Um anstehende Investitionen nicht zu erschweren und dadurch die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden, sind Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vollumfänglich von der Abzugsbeschränkung ausgenommen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG)...BStBl 2013 I S. 197BStBl 2013 II S. 151

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