WP Praxis Nr. 4 vom Seite 1

Besserer Informationsgehalt von Bestätigungsvermerken

Heinrich Steinfeld | Leitung Programm Praxis | wp-redaktion@nwb.de

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht

IDW EPS 400 bildet das Kernstück der (bereits veröffentlichten und noch kommenden) Entwürfe des IDW zum Thema Bestätigungsvermerk. Durch den überarbeiteten Prüfungsstandard soll der Wert, der im Bestätigungsvermerk enthaltenen Informationen, erhöht und die Vergleichbarkeit verbessert werden – grundsätzlich Ziele, für die sich Überarbeitungen lohnen. Erreicht werden soll das Ganze u. a. mit einer neuen Struktur und detaillierteren Angaben, insbesondere auch zu der Verantwortung für den Jahresabschluss und der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Letzteres soll aber, so der Entwurf, auch möglich sein durch Auslagerung der Beschreibung auf einen Mustertext auf der Homepage des IDW – ob das für eine individuellere Berichterstattung mit höherem Informationsgehalt zielführend ist, sei dahingestellt. In seiner Reihe zu den Entwürfen der IDW PS-400er Reihe geht Philipps auf die konkreten Neuerungen des IDW EPS 400 bei Non-PIE ein und entwirft eine Musterformulierung für einen entsprechenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Bereits am wurde die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Vierte EU-Geldwäscherichtlinie) verabschiedet. Zwei Jahre haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit für die Umsetzung. Mitte Dezember 2016 hat das BMF daher den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht. Bis zum muss das Gesetz verabschiedet sein. Zwischenzeitlich hat die EU (im Juli 2016) bereits einen Entwurf zur Änderung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. Hier will der Gesetzgeber vorsorgen: Entsprechende Änderungen sollen bereits vorweggenommen werden – sofern diese in untrennbarem Zusammenhang mit den Neuregelungen im Rahmen des Geldwäschegesetztes (GwG) stehen. Schumm auf die wesentlichen Änderungen im Bereich des GwG durch den Referentenentwurf ein und gibt einen Überblick über neue Verpflichtungen.

Betriebswirtschaftliche Prüfungen nach ISAE 3000

Vor dem Hintergrund, dass der Markt für klassische Abschlussprüfungen größtenteils gesättigt ist, werden sonstige Prüfungen und weitere Dienstleistungen durch Wirtschaftsprüfer eine immer größere Rolle spielen. Insbesondere sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen werden hier ein immer wichtigeres Produkt. Bei diesen handelt es sich z. B. um Due Diligence-, Verschmelzungs- oder Unterschlagungsprüfungen. Da ISAE 3000 für sämtliche dieser sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen angewendet werden kann, für die es keine gesonderten Standards gibt, stellt er für den Wirtschaftsprüfer, der auch abseits der klassischen Abschlussprüfung tätig ist, einen zentralen Standard dar. Daher erläutert Meyer Vorüberlegungen zur Anwendung von ISAE 3000 und insbesondere auch Gestaltungsaspekte eines entsprechenden Prüfungsauftrags für betriebswirtschaftliche Prüfungen.

Beste Grüße

Heinrich Steinfeld

Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2017 Seite 1
NWB AAAAG-40110