Gesetzgebung | Anhebung der Schwelle bei GWG (BMWi)
Am
hat
sich die Koalition auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für
sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro sollen
künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von
800 Euro sofort abgeschrieben werden können.
Die neue Schwelle soll ab dem gelten. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Quelle: BMWi online (il)
Fundstelle(n):
VAAAG-39618