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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 1932/16 E EFG 2017 S. 458 Nr. 6

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2

Arbeitslohn, geldwerter Vorteil für die Überlassung eines Firmenwagens – Fortfall der Nutzungsbefugnis durch Erkrankung

Leitsatz

Ist der Steuerpflichtige nach den mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen aufgrund einer die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Erkrankung zur privaten Nutzung eines ihm überlassenen Firmenwagens zeitweise nicht befugt und auch eine vertragswidrige Nutzungsüberlassung an Dritte auszuschließen, ist der geldwerte Vorteil aus der Pkw-Überlassung in diesem Zeitraum nicht als Arbeitslohn zu erfassen (Abgrenzung zum , BFH/NV 2013, 1396).

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 406 Nr. 8
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2017 S. 316
DStZ 2017 S. 227 Nr. 7
EFG 2017 S. 458 Nr. 6
KÖSDI 2017 S. 20201 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2017 S. 914
IAAAG-38578

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.01.2017 - 10 K 1932/16 E

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