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OFD Nordrhein-Westfalen 01.09.2016 Kurzinfo ESt 17/2016, BBK 5/2017 S. 220

EÜR | Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung in der EÜR

Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich zur steuerlichen Behandlung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG. Danach gilt: Die Leasingsonderzahlung für einen betrieblichen Pkw kann im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht bei einer Leasingdauer von mehr als fünf Jahren gemäß [i]Betriebsausgabenabzug § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG – in diesem Fall ist der Abzug auf die Dauer des Leasingvertrags zu verteilen.

[i]Korrektur bei späterer NutzungsänderungKommt es zu einer Nutzungsänderung in einem Folgejahr, soll der Bescheid für das Jahr der Zahlung geändert werden, nach § 164 Abs. 2 AO bei einem Vorbehaltsbescheid oder in allen anderen Fällen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses. Die Änderung nach § 175 AO setzt aber voraus, dass die Nutzungsänderung nach dem 31.12. des Jahres der Zahlung und nach dem Erlass des Steuerbescheids für ...

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