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FG Niedersachsen 18.02.2016 11 K 10076/15, BBK 5/2017 S. 221

Umsatzsteuer | Geringfügigkeit bei der Vorsteuerberichtigung

Eine Vorsteuerberichtigung wegen Wechsels der Besteuerungsform von der Regelbesteuerung zur Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 UStG unterbleibt nach § 44 Abs. 1 UStDV, wenn die Vorsteuer, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfällt, 1.000 € nicht übersteigt.

[i]Lieferung vertretbarer SachenBei vertretbaren Sachen, die nach Anzahl, Maß oder Gewicht bemessen werden (wie z. B. Ernteprodukte), kommt es auf die handelsübliche Menge an und nicht auf die im Liefervertrag genannte Liefermenge. Nur die handelsübliche Menge bildet also das Wirtschaftsgut, das der Berichtigung unterliegt.

Hinweis:

Im [i]Um welches Wirtschaftsgut geht es?Kern geht es um die Frage, was das gelieferte Wirtschaftsgut ist: Ist es das einzelne Weizenkorn, der einzelne Weizenhalm oder gar die gelieferte Menge? Nach dem FG ist es die handelsübliche Maßeinheit...

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