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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 94/16

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33a Abs. 2 Satz 4

Aufwendungen für eine Arbeitsecke als Betriebsausgaben - Aufwendungen für Zivilprozesse und ein Fotobuch als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Aufwendungen für eine Arbeitsecke sind nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

2. Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen, die infolge von Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen entstehen, können grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

3. Aufwendungen für Fotobücher, die statt einer Traueranzeige erstellt wurden, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, denn nur unmittelbare Bestattungskosten können zwangsläufig entstanden sein.

Fundstelle(n):
LAAAG-38029

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.12.2016 - 6 K 94/16

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