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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 110/15 EFG 2017 S. 489 Nr. 6

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 3, UStG § 22, AO § 140, AO § 158, AO § 162

Schätzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution - Aufzeichnungspflichten bei Einnahme/Überschussrechnung

Leitsatz

Auch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten kann bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahme-Überschussrechnung nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden. Grundsätzlich sind auch in diesem Bereich Belege über die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzubewahren. Allerdings bedarf es nicht der Führung eines Kassenbuchs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 489 Nr. 6
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2017 S. 719
NAAAG-38024

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.11.2016 - 2 K 110/15

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