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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 290/16

Gesetze: FGO § 114, FGO § 69, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 123, ZPO § 922, ZPO § 937 Abs. 2

Finanzgerichtsordnung: Vorläufiger Rechtsschutz ohne Anhörung des Antragsgegners

Leitsatz

Eine einstweilige Anordnung kann auch ex parte, das heißt ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, ergehen, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch bei fernmündlicher Anhörung nicht mehr gewährleistet wäre.

Fundstelle(n):
JAAAG-38021

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 05.12.2016 - 3 V 290/16

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