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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 15

Kurznachrichten

Einkommensteuer: Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten (BFH)

Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden.

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Vergütungen der Klägerin, die sie Assistenzärzten für deren Bereitschaftsdienst zahlt, steuerfrei sind.

Mehr dazu online: NWB-News vom 8.3.2017

Körperschaftsteuer: Erbschaft als Betriebseinnahme (BFH)

Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer (Anschluss an : ; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die steuerliche Beh...

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