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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1187/16

Gesetze: UmwStG 2006 § 12 Abs. 2 S. 1, UmwStG 2006 § 15 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3

Betriebsausgabenabzug von Grunderwerbsteuer, die aufgrund eines Umwandlungsvorgangs bei einer GmbH nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG angefallen ist

Leitsatz

Sind durch eine Abspaltung 100%ige Beteiligungen an Untergesellschaften mit Grundbesitz auf eine Kapitalgesellschaft als Obergesellschaft (im Streitfall: GmbH) übertragen worden und hat dieser Abspaltungsvorgang bei der Obergesellschaft aufgrund der Verwirklichung des Steuertatbestands nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG Grunderwerbsteuer ausgelöst, so mindert diese Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe das zu versteuernde Einkommen der Obergesellschaft. Es handelt sich insoweit weder um Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten der Obergesellschaft für die erworbenen Beteiligungen bzw. die zum Betriebsvermögen der Untergesellschaften gehörenden Grundstück noch ist der Betriebsausgabenabzug nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 ausgeschlossen, da „Vermögensübergang” im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG hier nur der Anteilserwerb sein kann und die Grunderwerbsteuer in ertragsteuerlicher Sicht dem Erwerb der Geschäftsanteile nicht zuordenbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2017 S. 314
DStR 2017 S. 10 Nr. 18
DStRE 2017 S. 596 Nr. 10
Ubg 2017 S. 342 Nr. 6
ZAAAG-37356

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Sächsisches FG, Urteil v. 23.01.2017 - 6 K 1187/16

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