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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 156

Die Folgen der Missachtung des Wertaufhellungsprinzips gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Dr. Erdogan Atilgan

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-36486 Das Wertaufhellungsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB spielt bei den Jahresabschlussarbeiten zur Folgebewertung von Forderungen in der Handelsbilanz eine große Rolle. Nach der in der Literatur überwiegend vertretenen „objektiven Wertaufhellungstheorie“ (vgl. Knobbe, BB 2012 S. 2170; Ohmen/Seidler, BB 2015 S. 3051 f.) hat der Kaufmann sämtliche Tatsachen zu berücksichtigen, die bis zum Abschlussstichtag eingetreten sind, auch wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden.

Ausführlicher Beitrag s. .

Wertberichtigung von Forderungen im Jahresabschluss

Ein klassisches Beispiel für einen wertaufhellenden Sachverhalt ist das Bekanntwerden der Insolvenz eines Kunden nach dem Abschlussstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzaufstellung.

Beispiel:

[i]Insolvenz eines Kunden als klassisches BeispielDer Kunde wird im abgelaufenen Geschäftsjahr insolvent, der bilanzierende Unternehmer erfährt hiervon aber erst im folgenden Geschäftsjahr im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Die Forderung ist außerplanmäßig gem. § 253 Abs. 4 HGB zum Abschlussstichtag in seiner Handelsbilanz abzuschreiben. In der Steuerbilanz kann er gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vornehmen, da eine dauernde Wertminderung vorliegt (zur dauernde...BStBl 2016 I S. 995

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