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NWB Nr. 7 vom Seite 505

Sechstes SGB IV-Änderungsgesetz: Wichtige Änderungen in der Entgeltabrechnung

Neuregelungen zum 1.1.2017

Gerald Eilts

Am ist das „Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) vom “ veröffentlicht worden (BGBl 2016 I S. 2500). Es ist im Wesentlichen am in Kraft getreten. Die darin geregelten Neuerungen ziehen sich – wie die Gesetzesbezeichnung vermuten lässt – „querbeet“ durch das gesamte Sozialrecht und betreffen keineswegs nur das Vierte Buch (= die gemeinsamen Vorschriften). Durch das Gesetz werden viele Sachverhalte angesprochen, die sich auf den technischen Ablauf des Meldeverfahrens der Sozialversicherung beziehen. Dabei handelt es sich um Punkte, die von den Entgeltabrechnungsprogrammen automatisch zu erfüllen sind und auch erfüllt werden. Daneben sind aber auch diverse Regelungen enthalten, die sich ganz konkret auf die Alltagsarbeit in der Entgeltabrechnung und die Beratungspraxis auswirken. Nur diese sind im folgenden Beitrag dargestellt.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Betriebsnummernvergabe neu geordnet

1. Arbeitgeber

Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Betrieb...

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