Umsatzsteuer | Erdgasspeicher als Teil des Erdgasnetzes (BMF)
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i. S. d. § 3g UStG Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 23.01.2017 - III C 2 - S 7124/10/10001).
Wesentlicher Inhalt des BMF-Schreibens:
Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas bilden mit dem angeschlossenen Erdgasleitungsnetz eine Einheit und sind Teil dieses Netzes im Sinne des § 3g UStG.
Der Ort der Lieferung von Mindest- und Arbeitsgas in mit dem Netz verbundenen Erdgasspeichern - ohne eine tatsächliche Ausspeicherung von Gas - bestimmt sich folglich unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen nach § 3g UStG.
In Abschnitt 3g des UStAE wird daher folgender neuer Satz 3 eingefügt: "Zum Erdgasnetz gehören auch die Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfolgt, die fest und dauerhaft an das Erdgasverteil- bzw. Erdgasübertragungsnetz angeschlossen ist."
Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4.
Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Sc)
Fundstelle(n):
BAAAG-35154