Online-Nachricht - Donnerstag, 19.01.2017

Verbraucherschutz | Bessere Bedingungen bei Autovermietungen (EU-Kommission)

Infolge eines starken Anstiegs der Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Mietwagen haben die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammen mit den fünf führenden Autovermietungsfirmen verbesserte Bedingungen für Verbraucher erarbeitet.

Hintergrund: Die Kommission, die europäischen Verbraucherschutzbehörden und die fünf größten Autovermietungsunternehmen, bei denen zwei Drittel aller privaten Mietwagen in der EU gemietet werden, nahmen im Jahr 2014 einen Dialog auf, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren zahlreiche Beschwerden von Touristen in der gesamten EU eingegangen waren. Die Zahl der Beschwerden bezüglich der Autovermietungsbranche hat sich zwischen 2010 und 2016 verdoppelt, während die Zahl der bei den Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden insgesamt nur um zwei Drittel gestiegen ist. Die fünf größten Autovermietungsunternehmen (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt) haben im Rahmen dieses Dialogs ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Regelungen verbessert.

Dank dieses Dialogs mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden, den die Europäische Kommission unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde gefördert hat, profitieren die Verbraucher nun von folgenden Bedingungen:

  • Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.

  • Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).

  • Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.

  • Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

  • Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.

  • Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 19.01.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-34188