Online-Nachricht - Dienstag, 17.01.2017

Bewertung | Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG (BMF)

Das BMF gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (BMF, Schreiben vom 11.01.2017 - IV C 7 - S 3225/16/10001).

Der Text des Schreibens ist auf der Internetseite des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-90844