Online-Nachricht - Donnerstag, 05.01.2017

Berufsrecht | Neue Hinweispflichten für Anwälte zur außergerichtlichen Streitbeilegung (BRAK)

Die Bundesrechtsanwaltskammer informiert über neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung.

Hintergrund: Bereits seit Anfang 2016 müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Websites einen Link zur europäischen Online-Streitbelegungsplattform sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern anbahnen bzw. abschließen.

Hierzu ist zum Jahresbeginn noch eine weitere Hinweispflicht getreten:

Ab dem müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Websites und/oder in ihren Mandatsbedingungen leicht zugänglich, klar und verständlich auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen. In bestimmten Fällen greift diese Pflicht bereits, bevor eine Streitigkeit entstanden ist; nachdem eine Streitigkeit entstanden ist, trifft sie alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Hinweis:

Weiterführende Infos (Übersicht zu den Hinweispflichten sowie ein Informationsblatt zu den neuen Hinweispflichten nach VSBG) hat die BRAK auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin vom (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-89671