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BFH 16.11.2016 XI R 15/13, NWB 2/2017 S. 90

Umsatzsteuer | Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen bei überwiegender Nutzung im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Bundesrepublik Deutschland war u. a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht ermächtigt, durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche – nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende – Tätigkeiten verwendet werden. (2) Ein Unternehmer kann sich insoweit auf das für ihn günstigere Unionsrecht berufen.

Anmerkung:

Es handelt sich um die Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Landkreis Potsdam Mittelmark NWB DAAAF-82022. Vor 2016 war danach die 10 %-Grenze für den Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG für gemischt genutzte Gegenstände nicht durch die vorliegenden Ermächtigungen gedeckt, soweit es sich bei der nichtunternehmerischen Nutzung um nichtwirts...

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